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   VG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 7 L 759/20.F   

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https://dejure.org/2020,14572
VG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 7 L 759/20.F (https://dejure.org/2020,14572)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.04.2020 - 7 L 759/20.F (https://dejure.org/2020,14572)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. April 2020 - 7 L 759/20.F (https://dejure.org/2020,14572)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 37 KWG, § 32 KWG, § 6 KWG, § 10 ZAG, § 8 ZAG
    Zulässigkeit der Veröffentlichung eines Verdachts des Erbringens unerlaubter oder verbotener Geschäfte nach dem KWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Frankfurt/Main, 11.05.2020 - 7 L 452/20

    BaFin muss "Warnmeldung" löschen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 7 L 759/20
    Insbesondere liegt keine doppelte Rechtshängigkeit bezüglich des Verfahrens der Antragstellerin zu 1) zum Aktenzeichen 7 L 452/20.F vor.

    Die das Verfahren 7 L 452/20.F betreffende Meldung der Antragsgegnerin vom xx.xx.xxxx erging aufgrund des Verdachts, die Antragstellerin zu 1) erbringe selbst unerlaubte Zahlungsdienste bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland, da sie im Impressum der Webseite www.xxx.com - auf der unter anderem für den Handel mit Kryptowährungen geworben wird - zunächst als deren Betreiberin auftrat.

    Dies wird dadurch verschärft, dass die Bundesanstalt - anders als in dem Verfahren 7 L 452/20.F - hier ausdrücklich einen Verdacht dahingehend äußert, dass unerlaubt Finanzdienstleistungen erbracht werden.

  • VG Köln, 04.10.2019 - 7 L 1017/19

    Bundesgesundheitsminister Spahn darf weiter über "mutmaßlich gestohlene"

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 7 L 759/20
    Der Unterlassungsanspruch richtet sich auf die Abwehr fortwirkender hoheitlicher Rechtsbeeinträchtigungen und setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist, dieser Eingriff andauert oder die konkrete Gefahr seiner Wiederholung besteht (VG B-Stadt, Beschluss vom 04. Oktober 2019 - 7 L 1017/19 -, Rn. 76, juris m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10 -, juris).

    Daneben orientiert sich die Rechtmäßigkeit amtlicher Äußerungen zuständiger Stellen an den allgemeinen Grundsätzen für ein rechtsstaatliches Verhalten und muss insbesondere das Sachlichkeitsgebot und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren (VG B-Stadt, Beschluss vom 04. Oktober 2019 - 7 L 1017/19 -, Rn. 77, juris m.w.N.).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 7 L 759/20
    Fehlt es an einer ausdrücklichen Ermächtigungsgrundlage für das staatliche Informationshandeln ist die amtliche Äußerung gerechtfertigt, wenn sich der Amtsträger mit seinen Äußerungen im Rahmen des ihm zugewiesenen Aufgabenbereichs bewegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 -, BVerfGE 105, 252-279, Rn. 51 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 7 L 759/20
    Veröffentlichungen von Behörden im Internet, die den Adressaten von Maßnahmen erkennen lassen, bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, wenn - wie hier - mit der Äußerung lenkend in das Wirtschaftsgeschehen eingegriffen wird (Boos/Fischer/Schulte-Mattler/Lindemann, 5. Aufl. 2016, KWG § 60b Rn. 3; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, BVerfGE 113, 63-88 - juris Rn. 58).
  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 7 L 759/20
    Der Unterlassungsanspruch richtet sich auf die Abwehr fortwirkender hoheitlicher Rechtsbeeinträchtigungen und setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist, dieser Eingriff andauert oder die konkrete Gefahr seiner Wiederholung besteht (VG B-Stadt, Beschluss vom 04. Oktober 2019 - 7 L 1017/19 -, Rn. 76, juris m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10 -, juris).
  • VG Münster, 13.11.2019 - 9 K 2514/16
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 7 L 759/20
    Art. 12 Abs. 1 GG schützt ein Unternehmen dabei (auch) vor staatlichen Äußerungen, die sich abträglich auf den Ruf des Betroffenen in der Öffentlichkeit auswirken und dessen Markt- und Wettbewerbssituation zum Nachteil verändern können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.3.2018 - 1 BvF 1/13OVG -, beck online; VG Münster, Urteil vom 13. November 2019 - 9 K 2514/16 -, Rn. 23, juris).
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